Information über die Benutzerordnung der Hörbücherei

Hier die Benutzerordnung der Hörbücherei des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (Stand 25. Oktober 2017)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Benutzungsordnung gilt für die Hörbücherei des BSVÖ, Hietzinger Kai 85, A-1130 Wien, Tel. +43  1  982 75 84-230, E-Mail.: verleih@hoerbuecherei.at, Homepage: http://www.hoerbuecherei.at, in Folge Bibliothek genannt.

§ 2 Benutzungsberechtigte

(1) Zur Benützung der Bibliothek sind ausschließlich natürliche Personen nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ABGB zugelassen.

(2) Aus urheberrechtlichen Gründen ist die Nutzung der Hörbücherei jeder Person gestattet deren Zugang zu Literatur gemäß geltenden Urheberrechts Gesetzes Art. 42d auf Grund ihrer Einschränkung „nicht möglich oder erheblich erschwert ist“. Darunter fallen Blinde und Sehbehinderte Personen, Legastheniker, Lesebehinderte Personen sowie zum Teil körperlich behinderte Personen. Die Behinderung bzw. Einschränkung kann zeitweilig wie permanent sein. Bei einer zeitweiligen Einschränkung ist die Nutzung jedoch nur auf die Dauer der Einschränkung möglich.

(3) Der Nachweis über die zeitweise oder permanente Einschränkung ist durch Vorweis eines Behindertenpasses, Mitgliedsausweises einer Selbsthilfeorganisation, ein ärztliches bzw. psychologisches Attest oder einer anderen dazu berechtigten Institution zu erbringen.

§ 3 Benutzungsantrag und Mitgliedschaft

(1) Der Nutzungswerber, die Nutzungswerberin muss einen schriftlichen Antrag bei der Bibliothek einbringen. Dieser Antrag kann entweder in Papier oder elektronischer Form eingebracht werden. Die Bibliothek ist berechtigt, sich einen Wohnsitznachweis vorlegen zu lassen. Änderungen des Wohnsitzes während der Mitgliedschaft sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.

(2) Ein Benutzungsantrag kann nur von jenen Personen eingebracht werden, welche nach § 2 dieser Benutzungsordnung berechtigt sind, der Bibliothek beizutreten. Dem Antrag ist ein Nachweis nach § 2 Abs. 3 dieser Benutzungsordnung beizuschließen.

(3) Der Anmeldung zur Bibliothek ist diese Benutzungsordnung beigefügt.
Der Antragsteller und die Antragstellerin erklärt sich bereit, mit der Unterschrift auf der Anmeldung die Benutzungsordnung anzuerkennen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Mitgliedschaft in der Bibliothek begründet.

§ 4 Datenschutz

(1) Die Bibliothek wird sämtliche  personenbezogene Daten nach dem österreichischen Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), in der derzeit geltenden Fassung, verwalten.

(2) Der Nutzer, die Nutzerin erklärt sich, zur Vermeidung von Mehrfachlieferungen einverstanden, dass über seine Entlehnungen eine  Ausleihhistorie geführt wird.

§ 5 CD/SD - Ausleihe

(1) Die Werke und die zum Versand verwendeten Boxen sind Eigentum der Bibliothek.

(2) Die entliehenen Werke dürfen nicht einbehalten oder an dritte Personen weitergegeben werden.

(3) Bei Rücksendungen ist darauf zu achten, dass die Werke wieder ordnungsgemäß in die dazugehörigen Versandbehälter gepackt werden.

(4) In den Versandboxen dürfen keine Schwarzschriftmitteilungen transportiert werden.

(5) Fernleihen von anderen Hörbüchereien sind möglich. Die Fernleiheanfrage erfolgt über die Hörbücherei bei der sie angemeldet sind.

(6) Grundsätzlich beträgt die Leihfrist für ein Werk 4 Wochen.

(7) Auf Antrag können Leihfristen verlängert werden.

(8) Verliehene Werke können für die Ausleihe vorgemerkt werden.

§ 6 Webverleih

(1) Die Voraussetzung für das digitale Ausleihen von Inhalten als Download ist Ihre Registrierung als Bibliotheksnutzer- und Nutzerin bei der Hörbücherei. Mit der von Ihrer Bibliothek erteilten Bibliotheks-Nutzerkennung und dem erteilten Passwort können Sie die dazu bereitgestellten Inhalte digital ausleihen.

(2) Das digitale Ausleihen erfolgt durch den Download der Inhalte über das Internet und/oder sonstige digitale Netze. Der im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs für den betreffenden Inhalt zulässige Nutzungsumfang wird Ihnen als Bibliotheksnutzer im Zusammenhang mit dem Ausleihvorgang mitgeteilt; der dort beschriebene Nutzungsumfang konkretisiert die jeweilige Rechteeinräumung. Nach Ablauf der Ausleihfrist (Punkt 8) ist die Nutzung des Inhalts, insbesondere ein Vervielfältigen, nicht mehr gestattet. Geben Sie einen digital ausgeliehenen Inhalt zurück, sind Sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass diese auf Ihren Endgeräten gelöscht werden. Eine vorzeitige Rückgabe des Werkes ist nicht vorgesehen.

(3) Die Ihnen als Bibliotheksnutzer- und Nutzerin zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Als Bibliotheksnutzer anerkennen Sie hiermit ausdrücklich die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte und/oder sonstigen Rechte und verpflichten sich, diese nicht zu verletzen.

(4) Die Hörbücherei räumt Ihnen als Bibliotheksnutzer- und Nutzerin im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs ein einfaches, befristetes und nicht übertragbares Recht ein, den digital entliehenen Inhalt in dem jeweils im Rahmen des digitalen Ausleihvorgangs mitgeteilten und gestatteten Umfang zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zu nutzen. Sie dürfen Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den digital entliehenen Inhalten nicht entfernen. Sie dürfen zudem die digital entliehenen Inhalte nicht in irgendeiner Weise inhaltlich und/oder redaktionell ändern oder geänderte Versionen benutzen, sie für Dritte kopieren, öffentlich zugänglich machen bzw. weiterleiten, im Internet und/oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einstellen, sie nachahmen, weiterverkaufen und/oder für kommerzielle Zwecke nutzen. Eine Weiterübertragung und/oder Unterlizenzierung der Rechte an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rechtseinräumung ist mit dem Abschluss des Downloads erfolgt. Die Nutzungsrechtseinräumung endet zudem mit der Rückgabe eines digital ausgeliehenen Inhalts. Zu einer Nutzung nach Ablauf der Ausleihfrist sind Sie nicht berechtigt, es sei denn Sie leihen einen Inhalt erneut digital aus.

(5) Um unautorisierte Vervielfältigungen der digital entliehenen Inhalte zu verhindern, setzt die Hörbücherei technische Schutzmaßnahmen und/oder zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, wie z.B. DRM-Systeme und digitale Wasserzeichen, ein. Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt, die verwendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen sowie die zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat darstellen).

(6) Um den „Webverleih“ nutzen zu können, müssen Sie als Bibliotheksnutzer- und Nutzerin über eine geeignete Hardware und Online-Technologie verfügen und sich auf eigene Kosten und Gefahr Zugang zu elektronischen Diensten und Medien, insbesondere zum Internet, verschaffen. Sie müssen diese Hardware und Online-Technologie den sich verändernden technischen Standards im Internet und des Portals auf eigene Kosten anpassen.

(7) Sie sind als Bibliotheksnutzer- und  Nutzerin für die Auswahl der digital entliehenen Inhalte selbst verantwortlich. Die Nutzung des Online Dienstes, insbesondere das Herunterladen und/oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit dem Angebot, erfolgt auf eigenes Risiko, insbesondere übernimmt die Hörbücherei keine Gewähr für die Virenfreiheit oder die sonstige technische Funktionsfähigkeit der digital ausgeliehenen Inhalte. Das Angebot wird in der jeweils von der Hörbücherei für gut befundenen Gestaltung und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dargestellt. Alle Angaben, Abbildungen, technischen Daten, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die auf der Website zu finden sind, haben rein informatorischen Charakter. Die Hörbücherei bemüht sich um die Richtigkeit der Angaben, übernimmt jedoch keine Gewähr für diese. Die Hörbücherei gewährleistet auch nicht, dass das Angebot den Anforderungen der Bibliotheksnutzer entspricht und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung steht. Die Hörbücherei übernimmt keine Gewährleistung, dass die für das Angebot genutzte Hard und/oder Software einschließlich ggf. in der „Leihe“ angebotener Downloadsoftware zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet.

(8) Die Leihfrist für heruntergeladene Bücher beträgt 90 Tage. Jeder Nutzer und Nutzerin kann max. 10 verschiedene Werke pro Monat bzw. 5 verschiedene Werke am Tag downloaden. Ein einzelnes Werk kann im Laufe einer Ausleihe 5 Mal heruntergeladen werden (z.B. auf verschiedene Abspielgeräte).

§ 7 Rückgabe der CD oder SD Bücher

(1) Werden entliehene Werke (CD, SD) nicht fristgerecht zurückgegeben, so werden dem Nutzer und der Nutzerin weitere Ausleihen bis zur Rückgabe des offenen Leihgutes an die Bibliothek verweigert.

§ 8 Sorgfaltspflicht

(1) Der Benutzer und die Benutzerin hat die Werke sowie die Versandbehälter sorgfältig zu behandeln. Schäden am Leihgut sind der Bibliothek unverzüglich zu melden.

§ 9 Vervielfältigungen

(1) Dem Benutzer und der Benutzerin ist es gestattet, persönliche Kopien der entliehenen Werke zum Abhören auf Computer und SD-Karten im Rahmen des geltenden Urheberrechts anzufertigen.
Die Kopien sind nach Ablauf der geltenden Ausleihfristen zu löschen.

(2) Stellt die Hörbücherei selbst Vervielfältigungen her, so verbleiben ihr die daraus erwachsenen Rechte. Die Originale verbleiben in ihrem Eigentum.

§ 10 Auskunfts- und Informationstätigkeit

(1) Die Bibliothek bearbeitet Anfragen von berechtigten Stellen (Fördergeber, Verwertungsgesellschaften), die sich auf die Medien und das Nutzungsverhalten der Nutzer und Nutzerinnen beziehen und gibt an diese detaillierte anonymisierte Informationen weiter.

(2) Sie bietet Informationen zu der barrierefreien Aufarbeitung von Medien an.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung

(1) Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann befristet oder unbefristet, teilweise oder vollständig von der Benutzung ausgeschlossen werden.

(2) Die aus der Benutzung bis zum Ausschluss entstandenen Pflichten bleiben weiterhin bestehen.

(3) Bis zur Klärung des Sachverhaltes gilt der Ausschluss für alle Servicebereiche der Bibliothek.

(4) Bei schweren Verstößen ist die Hörbücherei berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen.

(5) Gegen den Ausschluss eines Benutzers oder einer Benutzerin kann innerhalb eines Monats nur von ihm persönlich nach Bekanntgabe der Bibliothek Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist bei der Bibliothek schriftlich einzubringen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft.